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Lehrveranstaltungen

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Tobias Singelnstein und das Team vom Lehrstuhl für Kriminologie bieten regelmäßig insbesondere die folgenden Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät an: 

 

» Vorlesung Kriminologie I (Grundlagen)


» Vorlesung Kriminologie II (Themen)


» Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Kriminologie III)


» Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Strafvollzug und Resozialisierung)


» Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Jugendstrafrecht)


» Seminare zu Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug


 

 

Vorlesung Kriminologie I (Grundlagen)  |  2 SWS, jeweils im Wintersemester

Die Vorlesung vermittelt grundlegendes kriminologisches Wissen als Bestandteil einer fundierten juristischen Ausbildung. Die Studierenden lernen folgende Bereiche kennen und kritisch zu bewerten: Begriff und Gegenstand der Kriminologie; Geschichte und Entwicklung der Kriminologie; abweichendes Verhalten und die Reaktionen der Gesellschaft; Erfassung und Messung von Kriminalität im Hell- und Dunkelfeld; Kriminalität in Raum und Zeit; StraftäterInnen und ihre Registrierung und Sanktionierung; Theorien der Kriminalität; Wirkungen von repressiven und präventiven Maßnahmen; empirische Methoden der Kriminologie.
Es handelt sich um eine Grundlagenveranstaltung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 der Studien- und Prüfungsordnung. Mit der Abschlussklausur kann ein Leistungsnachweis nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 sowie Nr. 2b der Studien- und Prüfungsordnung erworben werden (Grundlagenfach und Abschlussklausur im Strafrecht).

 

 

Vorlesung Kriminologie II (Themen)  |  2 SWS, jeweils im Sommersemester

Die Studierenden beschäftigen sich im wissenschaftlichen Diskurs (auch mit PraktikerInnen) mit der Phänomenologie ausgewählter Deliktsbereiche sowie mit besonderen Fragestellungen aus dem Bereich der Kriminalisierung. Neben der konkreten Ausgestaltung des Strafverfolgungsprozesses werden dabei auch andere Formen der gesellschaftlichen Reaktion auf Abweichung behandelt. Darüber hinaus sind weitergehende Fragestellungen der theoretischen Kriminologie Gegenstand der Vorlesung.
Es handelt sich um eine Grundlagenveranstaltung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 der Studien- und Prüfungsordnung. Mit der Abschlussklausur kann ein Leistungsnachweis i.S.v. § 39 Abs. 3 Nr. 2 der Studien- und Prüfungsordnung erworben werden.

 

 

Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Kriminologie III) (SPB 7) mit VAK  |  2 SWS, ggf. im Sommersemester

Die Vorlesung bietet eine weitergehende Vertiefung in der Kriminologie, die auf den Vorlesungen Kriminologie I und II aufbaut. Behandelt werden etwa Themen aus der Methodik, bspw. in Form einer Forschungswerkstatt, sowie aus der kriminologischen Theorie.

Es handelt sich um eine Veranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 5 Nr. 7 der Studien- und Prüfungsordnung, die Prüfungsleistung ist eine solche gemäß § 38 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung.

 

 

Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Strafvollzug und Resozialisierung) (SPB 7) mit VAK  |  2 SWS, jeweils im Wintersemester

Die Vorlesung vermittelt Inhalt, Konzeption und einzelne Regelungsbereiche der Strafvollzugsgesetze sowie Wissen zum gerichtlichen und zum Verwaltungsverfahren im Strafvollzug. Die Studierenden lernen die Institutionen zur Vollziehung von Strafen und Maßregeln kennen und nehmen eine kriminologische Bewertung der tatsächlichen Praxis des Strafvollzuges vor. Zusätzlich lernen sie anhand von Übungen die Besonderheiten der schriftlichen Abschlussarbeit (Seminararbeit) im SPB 7 kennen (Aufbau, Struktur und Stil einer Seminararbeit, Literaturrecherche, Zitierweise und Umgang mit Internet-Quellen u.a.m.).
Es handelt sich um eine Veranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 5 Nr. 7 der Studien- und Prüfungsordnung, die Prüfungsleistung ist eine solche gemäß § 38 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung.

 

 

Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht (Jugendstrafrecht) (SPB 7) mit VAK  |  2 SWS, jeweils im Sommersemester

Die Veranstaltung vermittelt das notwendige Wissen zum Regelungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und zu den Voraussetzungen der Anwendung einzelner Maßnahmen des JGG (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe). Darüber hinaus lernen die Studierenden das Verfahrensrecht des JGG kennen und befassen sich mit der Rolle der Jugendhilfe und der Institutionen der Jugendstrafrechtspflege (Verteidigung, JugendgerichtshelferInnen, BewährungshelferInnen, JugendstaatsanwältInnen, JugendrichterInnen, Jugendstrafvollzug). Zusätzlich lernen sie anhand von Übungen die Besonderheiten der schriftlichen Abschlussarbeit (Seminararbeit) im SPB 7 kennen (Aufbau, Struktur und Stil einer Seminararbeit, Literaturrecherche, Zitierweise und Umgang mit Internet-Quellen u.a.m.).
Es handelt sich um eine Veranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 5 Nr. 7 der Studien- und Prüfungsordnung, die Prüfungsleistung ist eine solche gemäß § 38 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung.

 

 

Seminare zu Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug (SPB 7)  | 
jedes Semester

Das Seminar im Schwerpunktbereich wird jedes Semester angeboten. Die im Rahmen der Abschlussarbeit wissenschaftlich fundiert zu bearbeitenden Themen stammen aus der Kriminologie, dem Strafvollzug oder dem Jugendstrafrecht. Sie orientieren sich entweder an "klassischen" Fragestellungen des jeweiligen Faches oder an aktuellen Diskussionen und Problemen. Neben der schriftlichen Seminararbeit sind auch der mündliche Vortrag zu der Arbeit und die aktive Teilnahme an der Seminarbesprechung Bestandteil der Lehrveranstaltung.

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind solche nach § 38 Abs. 2, 3 der Studien- und Prüfungsordnung.